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Stadthagen, den 29. November 2013

 Rot-grünes Chaos im Kommunalwahlrecht nur durch neue Kandidatenwahl aufzulösen

 

Rot-Grün hat ein schlechtes Gesetz gemacht, um die Altersgrenzen der Kandidaten anzuheben. Den Schaden trägt die Kommunalpolitik.

Die von SPD und Grünen durchgesetzte Änderung der Kommunalverfassung, die am 8. November 2013 in Kraft getreten ist, sorgt weiterhin für Ärger. Durch die Anhebung der Altersgrenze für Bürgermeister- und Landratskandidaten vom 65. auf das 67. Lebensjahr – mitten in der bereits seit dem 1. Juli 2013 laufenden gesetzlichen Frist zur Kandidatenaufstellung – werden die Parteien, die ihre Kandidaten bereits vor dem Inkrafttreten der Regelung nominiert haben, gezwungen, diese Aufstellung zu wiederholen. Von dieser Wiederholung ist auch die CDU in Stadthagen betroffen.

„Rot-Grün hat uns ohne Not dieses kommunalwahlrechtliche Chaos eingebrockt. Wir haben unseren Kandidaten Heiko Tadge schon vor dem 8. November 2013 ordnungsgemäß und nach damals geltendem Recht nominiert. Jetzt sehen wir uns gezwungen, erneut eine Nominierungsveranstaltung durchzuführen, um auch nach neuem Kommunalwahlrecht einen rechtssicher aufgestellten Kandidaten für die Bürgermeisterwahl am 25. Mai 2014 zu haben“, erklärten die stellvertretenden Vorsitzenden der CDU Stadthagen, Ursula Schweer und Jens Klugmann. Die Missachtung der laufenden Aufstellungsfristen durch SPD und Grüne im Landtag sei respektlos gegenüber der Kommunalpolitik, ärgert sich Klugmann.

 

Am 26. November 2013 fand zur Klärung der Rechtslage eine außerordentliche Unterrichtung des Ausschusses für Inneres und Sport im Landtag statt, in der die CDU-Fraktion klarstellte, dass die bis zum 8. November 2013 nominierten Landrats- und Bürgermeisterkandidaten rechtskonform und damit verbindlich von den Parteien vor Ort aufgestellt wurden. Diese Auffassung bestätigten auch Fachjuristen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes des Niedersächsischen Landtages. Sie können ebenfalls keine Begründung für eine Wiederholung aus dem Gesetz ableiten.

 

„Innenministerium und Landeswahlleiterin bleiben aber bei ihrer abweichenden Auffassung, dass wir nur dann Rechtssicherheit für unseren Bewerber haben, wenn wir neu aufstellen. Damit war die Verwirrung komplett. Den von Rot-Grün geschaffenen rechtlichen Widerspruch konnten Innenministerium und Landeswahlleitung in der Sitzung nicht auflösen“, erläuterte Ursula Schweer. Den örtlichen Wahlausschüssen obliege in dieser Situation letztlich die unabhängige Entscheidung über die Zulassung der Kandidatenvorschläge.

  „Durch die Änderung des Wahlgesetzes ist eine Unsicherheit entstanden, ob unser Wahlvorschlag vom zuständigen Wahlausschuss zugelassen wird. Dieses Risiko werden wir nicht eingehen“, so Jens Klugmann. Es bestehe bei Ablehnung der Bewerber die Gefahr, dass die CDU in Stadthagen ohne Kandidaten dastehe. „Da es unverantwortlich wäre, die Wahlausschüsse in die Situation zu bringen, in einer derart rechtsunsicheren Lage diese Entscheidung treffen zu müssen, werden wir die Wahl unseres Bürgermeisterkandidaten schnellstmöglich erneut durchführen“, kündigten die beiden stellvertretenden Parteivorsitzenden an. Für beide steht fest: „Der Ärger über diesen groben Fehler der rot-grünen Landtagsmehrheit bleibt.“

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