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Juni 2021
Steingärten in Stadthagen

 

Der CDU Stadtverband hat sich in seiner jüngsten Sitzung mit der Problematik von Steingärten auseinander gesetzt. Unter der Prämisse, ein Steingarten sei weniger pflegeintensiv und optisch ansprechender, liegt diese Form der Gartengestaltung derzeit vor allem in Neubauvierteln, aber auch in älteren Wohngebieten, im Trend. „Die ökologischen Nachteile werden dabei vielfach ausgeblendet, jedoch leide auch das Stadtbild“ so Pressesprecher Michel Viertel. Der stellvertretende Vorsitzende Andreas Ahnefeld fügt hinzu, dass in solchen Anlagen durch Humuseintrag in wenigen Jahren das Unkraut schnell zunimmt und letztlich ein solcher Garten dann „gar nicht mehr pflegeleicht“ sei. Das Insektensterben wird leider durch diese Gartengestaltung befördert und bei Starkregenereignissen kann der Niederschlag nicht im Erdreich versickern. Die stellvertretende Vorsitzende Ursula Schweer erklärt:“ Schottergärten sind grundsätzlich in Niedersachsen unzulässig. Wir müssen einen Weg finden, diesem Trend Einhalt zu gebieten.“

 

„Man könne beispielsweise zu neuen Bebauungsplänen Merkblätter herausgeben, um präventiv die Bauherren darauf aufmerksam zu machen, dass Steingärten nicht zulässig sind“ meint der stellvertretende Vorsitzende Bernd Englich. Gleichzeitig könne man auch im Bebauungsplan selbst Festsetzungen zur Gestaltung der Gärten erlassen – nicht nur bei neuen, sondern auch bei Änderungen eines Bebauungsplans.
 

„Als allerletzte Option könnten auch repressivere Ansätze gewählt werden“ findet Sven-Olav Benkhardt. „Schotterflächen sind eine Form der Versiegelung und könnten sich daher auch auf die zu entrichtenden Abwassergebühren auswirken“. Pressesprecher Michel Viertel merkt hierbei noch an, dass man solch teilversiegelte Flächen auch zur Grundflächenzahl hinzuzählen könne, mit der Überschreitung dieser könnte es dann zu Mahnbescheiden oder Rückbauforderungen kommen.
 

„Die Stadtverwaltung kann die Entwicklung der Gärten über im Netz freizugängliche Satellitenbilder beobachten. Bei einem möglichen Fall der Ausweitung von Schottergärten sollte die Stadt ein Gespräch suchen und einen Konsens mit dem Bürger ausmachen“.
„Dabei müsse man dem betreffenden Bürger auch Zeit geben um Steingärten wieder zurückzubauen. Zudem sollten „Strafen“ wirklich nur das allerletzte Mittel sein“ fügt der Vorsitzende Jens Klugmann hinzu.

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