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Stadthagen, den 17. November 2014
CDU will Straßennachausbau in Stadthagen nachhaltig sichern
„Das bisherige Modell der SPD, den Straßennachausbau zu mindestens 50 Prozent aus höheren Grundsteuern zu finanzieren, geht nicht mehr auf“, so Fraktionsvorsitzender Heiko Tadge. Daher habe die Stadthäger CDU-Fraktion jetzt einen Antrag auf Prüfung der „Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge“ gestellt. Hiermit solle der Zustand des Stadthäger Straßennetzes bei geringstmöglicher Belastung der Bürger nachhaltig verbessert werden.
In der vorletzten Ratsperiode wurde auf Anregung der SPD zur Finanzierung des Straßennachausbaus in Stadthagen ein Finanzierungskonzept beschlossen, das vorsah, 50 Prozent der Investitionsausgaben über eine Erhöhung der Grundsteuern und 50 Prozent aus allgemeinen Deckungsmitteln des Haushaltes zu finanzieren. Dies bedeutet, dass Stadthagen mit den Grundsteuerhebesätzen jeweils stets um 30 Punkte über dem Landesdurchschnitt der Städte vergleichbarer Größenordnung liegen muss. Hierzu wurde 2001 in einem ersten Schritt die Grundsteuer B in der Kreisstadt um 50 Punkte auf 350 v.H. angehoben. 2008 folgte die Anhebung der Grundsteuer A um 60 Punkte auf 360 v.H. und der Grundsteuer B um weitere 30 Punkte auf 380 v.H.. Das nächste Anhebungsintervall verkürzte sich auf 4 Jahre: schon 2012 stiegen die Grundsteuern jeweils um weitere 30 Punkte auf 390 v.H. für die Grundsteuer A und auf 410 v.H. für die Grundsteuer B.
Trotz zeitlicher Streckung wird im derzeitigen Straßennachausbauprogramm Teil II die 50-prozentige Finanzierung aus höheren Grundsteuern bereits nicht mehr erreicht. Für das in den Jahren 2017 bis 2021 vorgesehenen Nachausbauprogramm Teil III wird lediglich ein Deckungsgrad von 43,77 Prozent aus Grundsteuern prognostiziert.
Die Stadtverwaltung führt daher in ihrer aktuellen Vorlage zu den „Straßennachausbauprioritäten 2017 – 2021“ aus, dass ein Kostendeckungsgrad von 50 Prozent nur erreicht werden kann, „wenn entweder erneut eine Erhöhung der Grundsteuer erfolgt, eine alternative Finanzierungsform gewählt wird oder einzelne Maßnahmen zeitlich geschoben werden.“
Letzteren Lösungsansatz sieht die CDU-Fraktion laut deren Pressesprecher und Ratsherrn Jörg Ostermeier als nicht praktikabel an. „Es ist eher zu erwarten, dass auch noch Straßen aus den Ortsteilen in die vordringliche Sanierungsliste aufgenommen werden müssen“, so Ostermeier.
Und Fraktionsvorsitzender Heiko Tadge ergänzt mit Blick auf die erste Option der Verwaltung: „Das bisherige Modell der SPD, den Straßennachausbau zu mindestens 50 Prozent aus höheren Grundsteuern zu finanzieren, geht nicht mehr auf. Daher haben wir nach einem neuen Finanzierungskonzept gesucht.“ Hierbei rückte ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juli in den Focus der Fraktion, der die Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge rechtlich zulässt. „Da es in Niedersachsen bislang keine entsprechende Regelung gibt, ist die Stadt Stadthagen frei in ihrer Entscheidung, diese Beitragsart künftig zu erheben“, so Fraktionsmitglied Gunter Feuerbach. Aus Sicht der CDU-Fraktion wäre diese neue Beitragsform sehr vorteilhaft, da sie die Belastung für den Bürger stetig und verlässlich auf niedrigem Niveau festschreibt. „Die regelmäßigen und kräftigen Anhebungen der Grundsteuerhebesätze hätten endlich ein Ende“, ergänzte Tadge.
Außerdem wären die so erhobenen Beiträge für die Berechnung der Kreisumlage nicht relevant und fielen auch nicht in die Ermittlung der landesweiten Durchschnitte bei den Grundsteuern, so Feuerbach. Ein weiterer Vorteil sei, dass sich die Gebührenbedarfsberechnung analog zu den Abwassergebühren nur an den tatsächlich angefallenen und nach der Investitionsplanung zu erwartenden Kosten ausrichte. Weiterhin verbliebe es in der Zuständigkeit des Rates, für den Straßennachausbau auch Kredite einzusetzen und dann nur Zins und Tilgung in die Gebühren einzubeziehen. Die CDU erwartet laut Feuerbach, dass dies zu einer deutlichen Beschleunigung der Programmumsetzung führen könnte.
Tadge abschließend: „Statt mit andauernden Anhebungen der Grundsteuern nur ein Minimum zu bewältigen, könnte der Zustand des Stadthäger Straßennetzes mit der „Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge“ bei geringstmöglicher Belastung unserer Bürgerinnen und Bürger nachhaltig verbessert werden!“