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CDU Stadthagen

Planen und Bauen

​Vertreter der CDU im Planungs- und Bauausschuss:
 

Andreas Ahnefeld

Ursula Schweer

Heiko Tadge (Vorsitzender)

Michel Viertel (Bürgervertreter)

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Stadtrat 16.02.2026   -   TOP 6.   -   Vorlage 679/2021-2026

Antrag auf Befreiung von einigen im Bebauungsplan Nr. 6 A 1. Änderung "Südlich der Enzer Straße" getroffenen Festsetzungen auf Grundlage des neuen "BauTurbo"-Gesetzes

Rede des CDU-Fraktionsvorsitzenden Heiko Tadge

 

Ich zitiere unsere Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: "Wir haben mit dem Bau-Turbo ein neues und mutiges Instrument, das unser Land voranbringen wird. Er ist eine Experimentierklausel und eine Chance für unsere Städte und Kommunen. Jetzt kommt es auf die Stadträte, Baudezernentinnen und kommunalen Verantwortungsträger an. Sie können den Bau-Turbo anwenden und bauen, dort wo es geht. Sie können nachverdichten, aufstocken, erweitern und umnutzen. Es ist ein Stück pragmatischer Fortschritt, den sich viele für unser Land wünschen. Wir als Bundesbauministerium werden die kommunalen Verantwortungsträger bestmöglich bei der Anwendung des Bau-Turbos unterstützen."   Soweit Verena Hubertz, SPD und Bundesbauministerin.

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Wie sieht die Lage in Stadthagen aus? Wir haben vor 4 ½ Jahren in der Ratssitzung am 11. Oktober 2021 das „Wohnraumversorgungskonzept der Stadt Stadthagen … als städtebauliches Entwicklungskonzept für die Bauleitplanung“ beschlossen. In der 75 seitigen Vorlage wurde eine Bestandsaufnahme des bestehenden Wohnraums gemacht, die Situa­tion wurde ausführlich analysiert und es wurden Empfehlungen ausgespro­chen und Maßnahmen vorgeschlagen. Im Analyseteil hieß es u.a.: „Bei der Umsetzung altengerechten Wohnraums liegt ein Fokus auf den zentrumsnahen Quartieren der Kernstadt. Die Schaffung barrierearmer Wohnungen ist auch vor dem Hintergrund des Freisetzungspotenzials in einigen Einfamilienhausquartieren von Bedeutung (Generationenwechsel).“

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Die Kernforderung war, konzeptionelle und planerische Rahmenbedingungen für den Neubau von bis zu 800 Wohnungen bis 2040 zu schaffen. Es wurde ausdrücklich empfohlen, „Nachverdichtungspotenziale“ aufzu­nehmen. Unter „räumlichen Prioritäten“ wurde die „Kernstadt als wohnbau­licher Schwerpunkt“ identifiziert. Kernstadt-, Innen- und Bestandsentwicklung seien zu stärken: „Nicht nur aufgrund des Grundsatzes zur Flächensparsamkeit und zur Vermeidung von Eingriffen in Natur und Landschaft sollte die Innenentwicklung Priorität bei der Siedlungs- und Wohnungsmarktentwicklung einnehmen. So trägt die Nutzung von Baulücken und Nachverdichtungspotenzialen zur Schonung kommunaler Ressourcen und zur Auslastung bestehender Infrastrukturen bei.“

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Meine Damen und Herren,

in der uns heute vorliegenden Vorlage zum Antrag auf Anwendung des „Bau-Turbos“ in der Westernstraße 4 sollen nach dem Willen des Investors genau diese soeben vorgestellten Punkte aus unserem Wohnraumversorgungskonzept in Angriff genommen werden, aber die Verwaltung empfiehlt dennoch die Ablehnung des Antrags.

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Die beantragte Überschreitung der Grund­flächenzahl (GRZ) sei zwar hinnehmbar – das beurteilt die CDU-Fraktion übrigens ge­nauso –, aber von der Verwaltung „kritisch gesehen wird hingegen der Neubau eines Wohnge­bäudes mit Garagen in zweiter Reihe außerhalb der festgesetzten Bau­grenzen.“

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Die Verwaltung behauptet an dieser Stelle, „hiermit werden eindeutig die o.g. Nachbarschaftsinteressen verletzt, da die neue Wohnbebauung dicht an angrenzende Wohnbaugrundstücke heranrücken würde.“ Weiter heißt es: „Eine Bebauung in zweiter Reihe ist generell vorstellbar, solange diese keine negativen Auswirkungen auf die Nachbarschaft ausübt. Die derzeit im Bebauungsplan Nr. 6 A, 1. Änderung festgesetzte Baugrenze entfaltet eine nachbarschützende Wirkung, da sie dadurch einen Grundstücksbereich ohne störende Einflüsse durch z. B. Verkehr, Verschattung, oder Einsichtnahme in das Nachbargrundstück definiert.

Würde dem vorliegenden Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen der Baugrenzen zugestimmt und damit eine Bebauung in zweiter Reihe ermöglicht, wäre die o. g. Schutzwirkung aufgehoben“, so die Verwaltung.

 

Meine Damen und Herren,

das bewerten wir nach intensivem Austausch mit einem auf Baurecht spezialisierten Juristen vollkommen anders.

Wie gesagt, im vorliegenden Fall behauptet die Bauverwaltung, das Vorhaben sei wegen entgegenstehender nachbarlicher Belange unzulässig. Das ist aber nicht eindeutig. Das Gesetz verlangt lediglich eine "Würdigung nachbar­licher Belange" und verbietet den Turboeinsatz nur bei erheblichen Umweltauswirkungen.

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Generell gilt, dass die Belange "Belichtung, Besonnung und soziale Distanz" durch den Grenzabstand abschließend geregelt werden. Der Grenzabstand wird vorliegend eingehalten. Die Störung eines von jeglicher Bebauung freigehaltenen Blockinnenbereiches, z.B. durch Stellplätze / Garagen fällt unter Umständen unter § 15 BauNVO und das Gebot der Rücksichtnahme. Wir sind aber der Auffassung, dass der Gesetzgeber im Bauturbo die Zulässigkeitshürden extra gesenkt hat und eben nur noch erhebliche Umweltauswirkungen verbietet.

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Wenn überhaupt wäre also höchstens die verkehrliche Erschließung des Hauses in der Hinterlandbebauung ggf. kritisch. Hierzu bieten wir einen praktikablen Lösungsansatz an: Man könnte die Nachbarn zu dem Punkt der Garagen mit Zufahrt befragen. Wenn sie keine Einwände haben, könnte das Projekt wie geplant umgesetzt werden. Machen die Nachbarn zu diesem Punkt die Beeinträchtigung ihrer nachbarschaftlichen Interessen geltend, kann immer noch mit dem Bauherrn verhandelt werden, sodass die Ein­stellplätze für das hintere Haus auch an der Westernstraße geschaffen werden.

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Der Platz für das geplante neue Haus mit zwei Wohneinheiten ist auch eindeutig ausreichend. Zwischen dem Haupthaus Westernstraße 4 und dem gegenüberliegenden Haus Angerstraße 1 ist eine 50 m tiefe Freifläche. D.h., es würden sogar locker zwei Häuser dazwischen passen. Welches Grundstück in heutigen Neubaugebieten hat schon eine Kantenlänge von 25 m, also 625 m² Grundstücksfläche?!

 

Meine Damen und Herren,

die von uns von Anfang an von der Verwaltungsmeinung abweichende rechtliche Bewertung dieses Falles wurde durch den Austausch mit dem Baurechtexperten bestärkt.

Die Frage der Anwendung des Bau-Turbos ist eine Willensfrage des Rates. Und wir sind willens, den Bau-Turbo hier zur Anwendung zu bringen. Daher beantrage ich im Namen der CDU-Fraktion im Beschlussvorschlag der Vorlage den Punkt c) wie folgt zu fassen:

c)  Dem Antrag, den Bebauungsplan Nr. 6 A 1. Änderung „Südlich der Enzer Straße“ für das in Anlage 1 dargestellte Wohnbaugrundstück von einigen der dort getroffenen Festsetzungen zu befreien, wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der verkehrlichen Anbindung des Neubaus im rückwärtigen Bereich eine Zustimmung der unmittelbaren Nachbarn zum vorgesehenen Garagenbau einzuho­len. Sollte dies nicht gelingen, ist mit dem Investor alternativ die Schaffung von Stellplätzen auf dem Grundstück Westernstraße 4 in Straßennähe vertraglich zu regeln.

 

Meine Damen und Herren,

mit diesem Zusatzauftrag an die Verwaltung wird die einzige, rechtlich eventuell umstrittene Frage aus der Welt geräumt. Ich appelliere – insbesondere an die Mitglieder der SPD-Fraktion – lassen Sie die Bundesbauministerin, Ihre SPD-Ministerin, nicht im Regen stehen. Nutzen Sie die Möglichkeiten, die unsere Bundesregierung geschaffen hat, um auch unser Stadthäger Wohnraumproblem anzugehen und gerade mit hochwertigen Wohnungen in Innenstadtnähe für eine Belebung unserer Innenstadt und für zusätzliche Kaufkraft zu sorgen!

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Vorlage_679-2021-2026_Anlage_Bau-Turbo_Antrag_auf_Befreiung_Westernstr_4.jpg

Auszug aus Stadt Stadthagen - Vorlage 679/2021-2026

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